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Kosten des Anwalts

1. Beratungsgespräch
Für ein Beratungsgespräch in der Kanzlei wird Ihnen in allen Fällen 130,00 € zzgl. Mehrwertsteuer berechnet. Im Rahmen dieses ersten Beratungsgesprächs wird mit Ihnen der Fall besprochen und Sie werden hinsichtlich der Rechtslage, den Erfolgsaussichten und der weiteren Vorgehensweise beraten.

 

2. Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren
Die gesetzliche Grundlage für die Abrechnung unserer Tätigkeit ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Höhe der Anwaltsgebühren ist abhängig vom Gegenstandswert. Gerne kann Ihr individuelles Kostenrisiko vorab berechnet werden.
  
3. Abrechnung nach Zeitaufwand
Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit bietet die Kanzlei Ihnen zu Beginn des Mandates alternativ an, die Tätigkeit auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwandes nach Stundensätzen abzurechnen. Hierbei erhalten Sie im Sinne optimaler Kostentransparenz eine genau nachprüfbare Aufstellung über die erbrachten Tätigkeiten. Die Stundensätze betragen je nach Rechtsgebiet und Bedeutung der Angelegenheit zwischen 170,00 € und 250,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Eine Abrechnung nach Zeitaufwand kommt nur in Betracht, wenn  dies vor Beginn der eigentlichen Tätigkeit schriftlich vereinbart wird.

4. Pauschalhonorare
Bei einer langfristigen Zusammenarbeit, z. B. einem Dauerberatungsmandat, bietet sich ein pauschales monatliches Honorar an, das auf der Basis des voraussichtlichen Aufwandes (z. B. zwei oder drei Stunden pro Monat) kalkuliert wird. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, Rechtsfragen, die im alltäglichen Geschäftsbetrieb entstehen, zeitnah bearbeiten zu lassen, ohne in jedem Einzelfall die Kosten zu erfragen.